Elternrat

Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).

Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an

  • mehrheitlich VertreterInnen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
  • Gruppenleiter und Gruppenleiterin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
  • die Gruppenkurat*Innen.

Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem Kassier/der Kassiererin alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfindergruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.

Die Aufgaben des Elternrates sind

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter und Pfadfinderleiterinnen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.

Dies geschieht im besonderen durch

  • Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als PfadfinderleiterInnen und MitarbeiterInnen
  • Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderleiterausbildung;
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
  • Unterstützung der PfadfinderleiterInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenleitung, KuratInnen und Stufenleitungen samt AssistentInnen zuständig.